Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gruppenführungen und Vorträge
Bei Buchung einer geschlossenen Gruppenführung oder eines Vortrages, wird diese
durch Übersendung einer Auftragsbestätigung verbindlich.

Honorar
Wird das vereinbarte Honorar als Bank-Überweisung vereinbart, so ist eine
Akontozahlung von minimal 50% des Gesamtpreises vor dem Antritt der ersten Veranstaltung auf das angegebene Konto zu überweisen.

Konditionen

Bei Stornierungen durch den Auftraggeber werden folgende Beträge fällig:
bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 40 %
bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 60 %
danach 80 % des vereinbarten Betrages

Im Falle einer Erkrankung, eines Unwetters oder anderer Höherer Gewalt behält
sich koelnarchitektur die Absage des Termins vor. Der Auftraggeber kann nach
seiner Wahl einen Ersatztermin vereinbaren. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der führende Architekt wird bis zu 20 Minuten über den vereinbarten Termin hinaus am Treffpunkt auf den Auftraggeber warten. Danach ist koelnarchitektur berechtigt, den Auftrag zu stornieren.

Beginnt die Veranstaltung mit Verspätung verursacht durch den Auftraggeber, so wird diese nicht über den vereinbarten Zeitrahmen hinausgehen. In beiden Fällen bleibt der Anspruch auf Zahlung des Betrages in voller Höhe erhalten.

koelnarchitektur ist berechtigt die Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen, wenn einer oder mehrere Teilnehmer der Gruppe alkoholisiert sind oder alkoholische Getränke mit sich führen, bzw. eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des Betrages in voller Höhe erhalten.

Haftungsausschluss
Die Haftung für die Veranstaltung wird auf Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit von koelnarchitektur bzw. des beauftragten Architekten beschränkt. Die Teilnahme an der Führung geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.

koelnarchitektur.GBR Barbara Schlei Burgmauer 20 50667 Köln fon 0221.9523763